Erklärung zur Barrierefreiheit
Karl-Arnold-Stiftung e. V. ist als überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierte Einrichtung bemüht, die Website www.karl-arnold-stiftung.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.karl-arnold-stiftung.de veröffentlichte Website des Karl-Arnold-Stiftung e.V.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) erlassen wurde. Diese beruhen auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufen A und AA, sowie der europäischen Norm EN 301 549.
Diese Website ist aufgrund der nachstehend aufgeführten Einschränkungen teilweise mit der BITV NRW vereinbar.
a) Unvereinbarkeiten mit der BITV NRW
Die folgenden Inhalte erfüllen die Anforderungen der BITV NRW derzeit (teilweise) noch nicht:
- Einzelne Bilder, Grafiken und grafische Bedienelemente verfügen nicht über beschreibende Alternativtexte.
- Ältere PDF-Dokumente (z. B. Jahresberichte, Flyer) sind nicht vollständig barrierefrei aufbereitet; sie verfügen teilweise nicht über eine maschinenlesbare Struktur oder korrekte Tag-Hierarchien.
- Videos ohne Untertitel oder Audiodeskription: Vor dem 23.September 2019 veröffentlichte Videoinhalte sind ohne zuschaltbare Untertitel oder Audiodeskription verfügbar.
b) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs
- Archivierte Inhalte: Dokumente und Seiten, die vor dem 23. September 2019 veröffentlicht und seitdem nicht wesentlich überarbeitet wurden, unterliegen nicht der Barrierefreiheitspflicht.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wird mindestens jährlich sowie bei jeder wesentlichen Änderung der Website aktualisiert. Die Erklärung wurde am 30. Oktober 2025 erstellt und zuletzt am 07. Mai 2026 aktualisiert.
Die Bewertung der Barrierefreiheit beruht auf einer Bewertung durch Dritte: Prüfung nach Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen durch die Firma Vanameland UG, www.vanameland.de.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Website aufgefallen? Haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit unseres Angebots oder benötigen Sie Informationen in einem für Sie zugänglichen Format? Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung – Sie helfen uns damit, bestehende Barrieren zu erkennen und zeitnah zu beheben.
Kontaktstelle für Barrierefreiheit: Info@karl-arnold-stiftung.eu
Wir sind bestrebt, Ihre Anfragen zeitnah zu beantworten (§ 10b Abs. 4 BGG NRW).
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie auf Ihre Meldung oder Anfrage an den oben genannten Kontakt keine oder keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW einschalten. Die Ombudsstelle unterstützt bei Konflikten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes NRW im Bereich der digitalen Barrierefreiheit mit dem Ziel einer außergerichtlichen, einvernehmlichen Lösung. Das Verfahren ist kostenlos; die Hinzuziehung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW
beim Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 855-3451
www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik
